Das Jobcenter Märkisch-Oderland hält für Arbeitsuchende ein umfangreiches Förder- und Beratungsangebot bereit.

Um die Beschäftigungschancen besonderer Personengruppen zu erhöhen, wie beispielsweise Alleinerziehender und Menschen mit Migrationshintergrund hat das Jobcenter Märkisch-Oderland spezielle Projekte und Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Für Fragen rund um Existenzgründungen und zur Selbständigkeit stehen Ihnen spezielle Berater zur Verfügung.

Unser Angebot für Sie:

  • Beratung und Vermittlung
  • Ganzheitliche Betreuung: Coaching in der Beratung
  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Übernahme von Reisekosten bei Fahrten zur Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen außerhalb des Wohnortes
  • Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer auswärtigen Beschäftigung (Reisekostenbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe oder Umzugskostenbeihilfe)
  • Förderung der Integration von Migranten (Deutschkurse, berufsvorbereitende und berufsbegleitende Maßnahmen)
  • Verbesserung der Eingliederungsaussichten durch Teilnahme an Trainingsmaßnahmen zur Eignungsfeststellung bzw. Kenntnisvermittlung bei einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Vermittlungsgutscheine
  • Förderung der Teilhabe Jugendlicher und Erwachsener am Arbeitsleben – Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner können Sie telefonisch erfragen: 0800 4 555500 (gebührenfrei)


Wichtiger Hinweis für alle Fördermöglichkeiten:

Sollten Sie Interesse an einer Maßnahme haben, gehen Sie bitte auf Ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. Arbeitsvermittler zu.
Auf die Genehmigung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Befürwortung richtet sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des jeweiligen Bewerbers.

Die Maßnahmen sind immer vorher bei Ihrem Arbeitsvermittler zu beantragen, da eine Gewährung der Kostenerstattung im Nachgang nicht mehr möglich ist.