Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Kundinnen und Kunden,
herzlich willkommen auf der Homepage des Jobcenters Märkisch-Oderland. Wir freuen uns, dass wir Ihnen mit unserem Internetauftritt mehr Möglichkeiten der Selbstinformation bieten können.
Hier können Sie sich einfach und umfassend über unsere Organisation und ihre vielfältigen Aufgaben informieren. Für Formulare zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, von Arbeitslosengeld über Kinderzuschlag bis hin zu Weiterbildungskursen, folgen Sie diesem Link.
Nutzen Sie auch gezielt die Informationen vor einem Beratungsgespräch und erfahren, welche Mittel zur Verfügung stehen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Darüber hinaus finden Sie umfassende Erläuterungen und Hinweise zur Gewährung von Leistungen. So haben Sie die Möglichkeit, sich planvoll auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten und offene Fragen anzusprechen. Umso besser können Ihnen unsere engagierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcenter-Standorten persönlich weiterhelfen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch weiterhin persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Surfen!
Ihr direkter Draht zu uns
Am Donnerstag, den 06. April 2023 (Gründonnerstag), haben die Dienststellen des Jobcenters Märkisch-Oderland von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Informationen zum Bürgergeld-Gesetz 2023
Ab dem 1. Januar 2023 wurde mit dem Inkrafttreten des Zwölften SGB II-Änderungsgesetzes (Bürgergeld-Gesetz) das neue Bürgergeld eingeführt und wird jetzt schrittweise umgesetzt.
Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und stellt sicher, dass diese ihren Lebensunterhalt (Existenzminimum) sichern können.
Wer bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen hatte, hat auch einen Anspruch auf Bürgergeld. Hierfür muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2023 erhöht und die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.
Alle unsere eServices können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen.
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben Ihres Jobcenters
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
In folgendem Flyer finden Sie die Informationen zum Bürgergeld noch einmal in zusammengefasster Form. Flyer Bürgergeld
Bitte nutzen Sie zu Ihrer Information auch die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zum Bürgergeld.