Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – Antragsverfahren

Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Ein Antrag ist für alle Leistungen nach dem SGB II erforderlich, hierbei ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Für die Ausgabe des Leistungsantrages können Sie mit uns auf folgenden Wegen einen Termin vereinbaren:

  • Telefonisch
  • Online oder
  • Sie sprechen persönlich während der Öffnungszeiten in der Eingangszone des für Ihren Wohnort zuständigen Standortes des Jobcenters Märkisch-Oderland vor.

Unsere eServices stehen Ihnen selbstverständlich auch hier zur Verfügung und Sie können die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II online vornehmen.

Sie können den Antrag zunächst auch formlos stellen, um das Risiko eines Anspruchsverlustes zu vermeiden. Jedoch müssen Sie im weiteren Verlauf alle notwendigen Angaben machen, sodass Sie auf die Antragsvordrucke nicht verzichten sollten.

Eine zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung der Grundsicherungsleistungen ist nur dann möglich, wenn Sie alle Tatsachen, die für die Anspruchsprüfung und -entscheidung erforderlich sind, vollständig und richtig angeben und alle hierzu erforderlichen Unterlagen im Jobcenter vorlegen.

Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie dann schriftlich mit einem Bescheid.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, können Sie sich gern an die Leistungsabteilung Ihres Jobcenters wenden.