Zusammensetzung des gemeinsamen Arbeitgeber-Service (AGS)

Der AGS setzt sich aus Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und des Jobcenters zusammen. Die Dienstaufsicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im AGS übt je nach Rechtskreiszugehörigkeit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus.

Aufgabe des AGS

Der Aufgabenrahmen des AGS leitet sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und den Grundsätzen für die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ab. Die Arbeit basiert im Wesentlichen auf dem Dienstleistungsvertrag des § 34 SGB III.

Auftrag des AGS ist es, Arbeitgeber-Kunden zu unterstützen und ihre Ausbildungs- und Arbeitsplätze bestmöglich zu besetzen.

Kontakt

Arbeitgeberservice inklusive Ausbildungsvermittlung
0800 / 45555 – 20 (für den Kunden kostenfrei)

Seelow.341-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

BadFreienwalde.341-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

Strausberg.341-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de