Arbeitslosengeld II – Höhe der Leistungen

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen bei Ihnen gegeben sind, erfolgt die Berechnung der Leistungshöhe nach folgendem Grundschema:

Regelbedarf (Arbeitslosengeld/Sozialgeld)
+ Mehrbedarfe 
+ Weitere Leistungen 
+ Leistungen für Unterkunft und Heizung
– anzurechnendes Einkommen
= Anspruch

Arbeitslosengeld II – Die Leistungsgewährung

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

  • Leistungen zu Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ziel ist es, dass Sie zukünftig Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.

Die Grundsicherung meint die Absicherung des Existenzminimums. Die Absicherung ist für alle Menschen gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.

Das Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie leistungsberechtigt sind. Nicht Erwerbsfähige können Sozialgeld erhalten.

Bei der Berechnung der Leistungen wird die Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei mindestens eine Person erwerbsfähig sein muss. Leben mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt und wirtschaften gemeinsam, werden sie in der Regel als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt.

Die Geldleistungen der Grundsicherung werden aus Steuermitteln finanziert und nicht, wie beim Arbeitslosengeld I, aus der Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe der Leistung ist somit nur davon abhängig, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können.

Arbeitslosengeld II können Sie allerdings auch erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen.