Mehrbedarfe und weitere Leistungen

Für Bedarfe, welche nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, kann ein sogenannter Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Diese Mehrbedarfe erhalten Sie, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende/r von Minderjährigen
  • Menschen mit Behinderung, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten oder
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendigere Ernährung benötigen.

Die Summe der oben genannten Mehrbedarfe darf dabei nicht höher sein, als der jeweils maßgebliche Regelbedarf.

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände über einen länger andauernden Zeitraum entstehen und nicht vermeidbar sind, berücksichtigt werden.

Weitere Leistungen

Bei entsprechend festgestelltem Bedarf können auch weitere Leistungen gewährt werden.
Einmalige Leistungen für

  • die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • die Erstausstattung mit Bekleidung
  • die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge