Die Leistungen nach dem SGB II setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.

Der Regelbedarf deckt laufende und auch in unregelmäßigen Abständen anfallende Bedarfe pauschal ab (z.B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens etc.).

Die Regelbedarfe werden zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt eine Anpassung ihrer bewilligten Leistungen automatisch. Mit einem entsprechenden Änderungsbescheid werden Sie hierüber gesondert informiert.

Informieren Sie sich hier, aus welchen Bausteinen sich Ihr Bedarf weiterhin zusammensetzt und was das konkret für Sie bedeutet.