Schutzsuchende aus der Ukraine

Seit dem 1. Juni 2022 können geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) haben.

Eine hierfür notwendige gesetzliche Anpassung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

Für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist eine Antragstellung notwendig. Zudem ist eine vorherige Registrierung durch die Ausländerbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland erforderlich. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie zum Download auf dieser Website.

Für die Antragsstellung sind die folgenden Unterlagen und Angaben erforderlich:

  • Ausweise / Reisepässe oder Geburtsurkunden aller Personen
  • Registrierung im Ausländerzentralregister
  • Kopie des Aufenthaltstitels nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz oder der Fiktionsbescheinigung aller Personen
  • Anmeldung bei der gewünschten gesetzlichen Krankenkasse bzw. Angabe auf dem Antrag welche Sie gewählt haben
  • Deutsches Bankkonto oder Nachweis über die Konto-Eröffnung

Für die Meldung und Antragstellung auf Grundsicherung im Jobcenter Märkisch-Oderland vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Hierfür nutzen Sie die Online-Terminierung online Termine

oder Sie erreichen uns per Telefon zur Terminvereinbarung unter: 03346 / 8528 – 500