Umzug während des Leistungsbezuges
Während des Leistungsbezuges sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen. Für einen Wohnungswechsel müssen Sie bereits vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung zum Umzug vom Jobcenter Märkisch-Oderland einholen. Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z. B. Kaution) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden. Einem Umzug, der mit Kosten verbunden ist, kann nur zugestimmt werden, wenn er erforderlich ist (wenn zum Beispiel bei Familienzuwachs eine größere Wohnung benötigt wird) und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.
Zuzug
Wenn Sie aus einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Märkisch-Oderland umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II bezogen haben, sollten Sie vor Abschluss eines neuen Mietvertrages bei dem für den künftigen Wohnort zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft stellen.