Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie eine erwerbsfähige und leistungsberechtigte Person im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlich festgelegten Regelrenteneintrittsalter sind, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind.

Leistungen können Sie aber auch erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Grundsätzlich leistungsberechtigt sind zudem Auszubildende während einer beruflichen Ausbildung und der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen. Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn BaföG-Leistungen gezahlt oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und/oder Vermögen nicht gezahlt werden.

Auszubildende, die während der Ausbildung in einem Internat/Wohnheim oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung leben und Studentinnen und Studenten, die nicht im Haushalt der Eltern leben, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Hier besteht allerdings ein Anspruch auf ergänzende Leistungen.

Wer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II?

Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, diese zu beantragen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag
  • Unterhaltsvorschuss für Kinder,
  • Arbeitslosengeld I,
  • ausländische Altersrente, wenn diese mit der deutschen Altersrente vergleichbar ist,
  • sonstige Renten (Erwerbsminderungsrente, Witwen- / Witwerrente, Waisenrente),
  • Krankengeld,
  • Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, Ausbildungsgeld, BAB),
  • Wohngeld für Mieter / Lastenzuschuss für Hauseigentümer, wenn Sie hiermit Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II ganz beseitigen können,
  • Mutterschaftsgeld (für die Zeit des Mutterschutzes – in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt),
  • Elterngeld nach der Geburt eines Kindes.