Über die gemeinsame Einrichtung JOBCENTER
Das Jobcenter Märkisch-Oderland ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) und des Landkreises Märkisch-Oderland. Hier werden die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) erbracht. Sie umfassen einerseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Kosten der Unterkunft und Heizung) und anderseits Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit. Das Jobcenter ist für alle anspruchsberechtigten Erwerbsfähigen im Landkreis Märkisch-Oderland zuständig und unterstützt die berufliche und soziale Integration der Arbeitsuchenden.
Trägerversammlung
Nach § 44c SGB II hat die gemeinsame Einrichtung eine Trägerversammlung, in welcher die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger je zur Hälfte vertreten sind.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus wird in der Trägerversammlung das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen den Trägern abgestimmt.
Name | Funktion (Träger) |
Rainer Schinkel (Vorsitzender) | Beigeordneter und Fachbereichsleitung I des Landkreises Märkisch-Oderland |
Friedemann Hanke | 1. Beigeordneter und Fachbereichsleitung II des Landkreises Märkisch-Oderland |
Birgit Szameitpreiks | Amtsleitung Personal und IT des Landkreises Märkisch-Oderland |
Jochem Freyer | Vorsitz der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) |
Torsten Hesse | Geschäftsführung operativ der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) |
Lars Andresen | Geschäftsführung Interner Service der Agentur für Arbeit Cottbus |
Beirat
Der örtliche Beirat ist ein beratendes, unabhängiges, sachkompetentes Gremium. Er bildet die Schnittstelle zwischen der öffentlichen Verwaltung in den Jobcentern und der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen durch die Arbeitsmarktdienstleister. Er sorgt für eine externe Sicht mit entsprechendem Expertenwissen. Sein Handeln richtet sich nach § 18d SGB II. Der Beirat des Jobcenters Märkisch-Oderland berät die Geschäftsführung sowie die verantwortlichen Träger und gibt Impulse.